Mindestvermögen der Schutzbrief-Lösegebühren neu aufgenommener Schutzjuden, 1805-1815
Stückangaben
Regest
Mindestvermögen und Schutzbrief-Lösegebühren neu aufgenommener Schutzjuden
Enthält u.a.
- Einheitliche Regelung der unterschiedlich hohen Gebühren bei der Lösung eines Schutzbriefes in den neu hinzugekommenen Ämtern sowie auch des für die Schutzaufnahme verlangten Inferendums (Mindestvermögen) und Berichte der Ämter über Kanzleitaxen, Stempelpapier, Siegel und Schreibgebühren bei Ausstellung der Schutzbriefe
- Vergebliches Gesuch der Juden der Ämter Wiesbaden, Idstein, Wehen und Usingen um Verschonung von der u.a. wegen Aufhebung des Leibzolls geplanten Erhöhung der Schutzbriefgebühren
- Regelung der Beamtenbezüge aus den Schutzbriefgebühren
- Regierungsbeschluß über die lediglich fallweise Bekanntgabe der Modalitäten für eine Schutzaufnahme in den zum Wiesbadener „Regierungsbezirk“ neu hinzugekommenen Ämtern, 1815
Nachweise
Edition
Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Ergänzungen 1 [vor 1800] / hrsg. von der Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen. Bearbeitet von Hartmut Heinemann, unveröffentlicht, 131 Nr. XIV c 32.
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Mindestvermögen der Schutzbrief-Lösegebühren neu aufgenommener Schutzjuden, 1805-1815“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/11219_mindestvermoegen-der-schutzbrief-loesegebuehren-neu-aufgenommener-schutzjuden-1805-1815> (aufgerufen am 26.11.2025)
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