Mindestvermögen der Schutzbrief-Lösegebühren neu aufgenommener Schutzjuden, 1805-1815

HHStAW 131 Nr. XIV c 32  
Laufzeit / Datum
1805-1808, 1815
Bearbeitung
Hartmut Heinemann

Stückangaben

Regest

Mindestvermögen und Schutzbrief-Lösegebühren neu aufgenommener Schutzjuden

Enthält u.a.

  • Einheitliche Regelung der unterschiedlich hohen Gebühren bei der Lösung eines Schutzbriefes in den neu hinzugekommenen Ämtern sowie auch des für die Schutzaufnahme verlangten Inferendums (Mindestvermögen) und Berichte der Ämter über Kanzleitaxen, Stempelpapier, Siegel und Schreibgebühren bei Ausstellung der Schutzbriefe
  • Vergebliches Gesuch der Juden der Ämter Wiesbaden, Idstein, Wehen und Usingen um Verschonung von der u.a. wegen Aufhebung des Leibzolls geplanten Erhöhung der Schutzbriefgebühren
  • Regelung der Beamtenbezüge aus den Schutzbriefgebühren
  • Regierungsbeschluß über die lediglich fallweise Bekanntgabe der Modalitäten für eine Schutzaufnahme in den zum Wiesbadener „Regierungsbezirk“ neu hinzugekommenen Ämtern, 1815

Nachweise

Edition

Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Ergänzungen 1 [vor 1800] / hrsg. von der Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen. Bearbeitet von Hartmut Heinemann, unveröffentlicht, 131 Nr. XIV c 32.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Mindestvermögen der Schutzbrief-Lösegebühren neu aufgenommener Schutzjuden, 1805-1815“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/11219_mindestvermoegen-der-schutzbrief-loesegebuehren-neu-aufgenommener-schutzjuden-1805-1815> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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