Schutzgeld und andere Abgaben der Juden, Schlachtverbot und Bestätigung von Hauskäufen, 1751-1814

HHStAW 107 Nr. 254  
Laufzeit / Datum
1751-1814
Bearbeitung
Hartmut Heinemann

Stückangaben

Regest

Schutzgeld und anderes Abgaben der Juden, Schlachtverbot sowie Bestätigungen von Hauskäufen

Enthält u.a.

  • Befreiung der Juden aus Rhens vom Judenleibzoll beim Besuch der Synagoge und bei der Teilnahme an Begräbnissen in Oberlahnstein, 1751
  • Verbot jeglicher Schlachtung und des freien Fleischverkaufs durch Juden sowie Gesuch um Freigabe der Schlachtung für den Hausbedarf, 1755, 1756
  • Streitigkeiten wegen des durch die Mainzer Judenschaft von den Juden zu Oberlahnstein geforderten Beitrags zum Pallium-Geld, 1765-1766
  • Erfolgreiche Beschwerde eines Juden gegen die ihm nur unter Vorbehalt des Abtriebsrechts durch Christen erteilte Bestätigung eines Hauskaufs mit Hinweis auf die einschlägigen kurfürstlichen Verordnungen vom 9. Februar und 27. September 1784, 1795
  • Streitigkeiten um die Erlaubnis zur Inbesitznahme eines zu Niederlahnstein von einem Juden gekauften Hauses, 1804
  • Regulierung des Schutzgeldes der vier jüdischen Hausgesäße zu Oberlahnstein sowie mehrfache Gesuche um Schutzgeldminderung mit Darstellung der Vermögensverluste seit dessen Festsetzung, 1807-1814

Nachweise

Edition

Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Ergänzungen 1 [vor 1800] / hrsg. von der Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen. Bearbeitet von Hartmut Heinemann, unveröffentlicht, 107 Nr. 254.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Schutzgeld und andere Abgaben der Juden, Schlachtverbot und Bestätigung von Hauskäufen, 1751-1814“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/11174_schutzgeld-und-andere-abgaben-der-juden-schlachtverbot-und-bestaetigung-von-hauskaeufen-1751-1814> (aufgerufen am 26.11.2025)

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