Klage zweier Juweliergeschäftsinhaber aus Wiesbaden wegen der Nicht-Einhaltung von Absprachen beim Dreh eines Werbefilms, 1919-1920

HHStAW 467 Nr. 593  
Laufzeit / Datum
1919-1920
Bearbeitung
Hartmut Heinemann

Stückangaben

Regest

Klage der Firmen J. N. Heimerdinger und Julius Herz, beides Juweliergeschäfte in Wiesbaden (mit jüdischen Inhabern bzw. Teilhabern), gegen die Stadtgemeinde Wiesbaden wegen deren Produktion eines Werbefilms für die Kurstadt Wiesbaden unter Verletzung der mit den Klägern ausgemachten Bedingungen (Vorführung nur dieser beiden und keiner weiteren Juweliergeschäfte im Film)

Enthält u.a.

  • Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden zugunsten der Kläger vom 18. November 1919

Nachweise

Edition

Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Ergänzungen 1 [vor 1800] / hrsg. von der Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen. Bearbeitet von Hartmut Heinemann, unveröffentlicht, 467 Nr. 593.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Klage zweier Juweliergeschäftsinhaber aus Wiesbaden wegen der Nicht-Einhaltung von Absprachen beim Dreh eines Werbefilms, 1919-1920“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/10931_klage-zweier-juweliergeschaeftsinhaber-aus-wiesbaden-wegen-der-nicht-einhaltung-von-absprachen-beim-dreh-eines-werbefilms-1919-1920> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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