Religionslehrerstelle, Verbot der Eintrittsgelderhebung und andere Angelegenheiten der jüdischen Kultusgemeinde Limburg, 1871-1885
Stückangaben
Regest
Besetzung der Religionslehrerstelle, Bekleidung des Vorstehergehilfenamtes, Verbot von Eintrittsgelderhebung und andere innere Angelegenheiten der Kultusgemeinde Limburg (mit Dehrn und Staffel)
Enthält u.a.
- Unzulässigkeit der Erhebung von Eintritts- bzw. Einzugsgeld für zugezogene Gemeindemitglieder aufgrund des Bundesgesetzes über Freizügigkeit vom 1. Nov. 1867
- Vollzug des Testaments der Eheleute Meyer Hirsch in Bezug auf die abzuhaltenden Jahresgedächtnisse
Darin auch
- Hinweise auf Erläuterungen zu kurhessischen Bestimmungen von 1823 über die Erhebung von Einzugsgeld bei zugezogenen Gemeindemitgliedern
Archivangaben
Digitalisat vorhanden
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Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Ergänzungen 1 [vor 1800] / hrsg. von der Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen. Bearbeitet von Hartmut Heinemann, unveröffentlicht, 405 Nr. 1575.
Siehe auch
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Religionslehrerstelle, Verbot der Eintrittsgelderhebung und andere Angelegenheiten der jüdischen Kultusgemeinde Limburg, 1871-1885“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/10464_religionslehrerstelle-verbot-der-eintrittsgelderhebung-und-andere-angelegenheiten-der-juedischen-kultusgemeinde-limburg-1871-1885> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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