Religionslehrerstelle, Verbot der Eintrittsgelderhebung und andere Angelegenheiten der jüdischen Kultusgemeinde Limburg, 1871-1885

HHStAW 405 Nr. 1575  
Laufzeit / Datum
1871-1885
Bearbeitung
Hartmut Heinemann

Stückangaben

Regest

Besetzung der Religionslehrerstelle, Bekleidung des Vorstehergehilfenamtes, Verbot von Eintrittsgelderhebung und andere innere Angelegenheiten der Kultusgemeinde Limburg (mit Dehrn und Staffel)

Enthält u.a.

  • Unzulässigkeit der Erhebung von Eintritts- bzw. Einzugsgeld für zugezogene Gemeindemitglieder aufgrund des Bundesgesetzes über Freizügigkeit vom 1. Nov. 1867
  • Vollzug des Testaments der Eheleute Meyer Hirsch in Bezug auf die abzuhaltenden Jahresgedächtnisse

Darin auch

  • Hinweise auf Erläuterungen zu kurhessischen Bestimmungen von 1823 über die Erhebung von Einzugsgeld bei zugezogenen Gemeindemitgliedern

Nachweise

Edition

Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden Ergänzungen 1 [vor 1800] / hrsg. von der Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen. Bearbeitet von Hartmut Heinemann, unveröffentlicht, 405 Nr. 1575.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Religionslehrerstelle, Verbot der Eintrittsgelderhebung und andere Angelegenheiten der jüdischen Kultusgemeinde Limburg, 1871-1885“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/10464_religionslehrerstelle-verbot-der-eintrittsgelderhebung-und-andere-angelegenheiten-der-juedischen-kultusgemeinde-limburg-1871-1885> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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