Ornamentfragmente aus dem 2. Viertel des 15. Jahrhunderts (Worms, Museum der Stadt im Andreasstift)

 
Datierung
2. Viertel 15. Jahrhundert
AEC416D7-3050-4A60-B27E-A826B70B90DD

Katalog

Von Uwe Gast

Abmessungen

Unpubliziert.
Im Depot des Museums werden zusammen mit dem Fragment eines Rechteckfeldes (Nr. 10) drei mittelalterliche Fragmente verschiedener Borten oder Rautenteppiche aufbewahrt. Es handelt sich um kleine rechteckige, ca. 10 cm hohe und 8 cm breite verbleite Felder, deren Provenienz und Erwerbungsumstände nicht bekannt sind. Eines der Felder enthält auf gelb/rotem Grund in einer weißen Raute ein gemaltes Flechtbandornament; die beiden anderen Felder zeigen auf rot/violettem, korrodiertem Grund in weißen Rauten ein gemaltes Blattornament, wobei die Bemalung teils partiell abgängig, teils nahezu gänzlich verloren ist. Die Verwandtschaft mit Randstreifen in den Standfiguren-Fenstern aus Boppard (Fig. 280), deren Werkstatt in den 1430er- Jahren schon in Oppenheim tätig war, lässt es nicht ausgeschlossen erscheinen, dass die Fragmente aus einer Farbverglasung in der Region stammen.

Nachweise

Drucknachweis

Die mittelalterlichen Glasmalereien in Oppenheim, Rhein- und Südhessen / Uwe Gast unter Mitwirkung von Ivo Rauch (Corpus Vitrearum Medii Aevi Deutschland Bd. III, 1), Berlin 2011, 450 [= 12. Ornamentfragmente aus dem 2. Viertel des 15. Jahrhunderts]

Siehe auch

Nachnutzung

Rechtehinweise

Katalogdaten: Corpus Vitrearum Deutschland / Freiburg i. Br.
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Ornamentfragmente aus dem 2. Viertel des 15. Jahrhunderts (Worms, Museum der Stadt im Andreasstift)“, in: Mittelalterliche Glasmalereien in Hessen <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/mittelalterliche-glasmalereien-in-hessen/alle-eintraege/136-1-05-01_ornamentfragmente-aus-dem-2-viertel-des-15-jahrhunderts-worms-museum-der-stadt-im-andreasstift> (aufgerufen am 27.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/cvmahessen/136-1-05-01