Einstellung der Schulgelderhebung in Hessen

 
Bezugsort(e)
Land Hessen

Ereignis

Was geschah

Unter Bezug auf Artikel 59 der Hessischen Verfassung – „in allen öffentlichen Grund-, Mittel-, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. Unentgeltlich sind auch die Lernmittel mit Ausnahme der an den Hochschulen gebrauchten“ – verfügt Kultusminister Erwin Stein (1903–1992; CDU) die Einstellung der Schul- und Unterrichtsgelderhebung. Obwohl der am 18. September vorgelegte Gesetzentwurf noch vorsieht, dass Eltern, deren Jahreseinkommen 4.200 Mark übersteigt, von der Schul- und Lerngeldfreiheit ausgenommen werden sollen, erwirken SPD und KPD deren uneingeschränkte Geltung, die am 16. Februar 1949 gesetzlich verabschiedet wird.
(OV)

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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

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