Ereignis

Was geschah

Schon bevor 1883 die gesetzliche Krankenversicherung im Deutschen Reich eingeführt wurde, bestanden Krankenkassen, die oft als Vereine organisiert waren und für bestimmte Berufsgruppen oder Betriebe galten. In Statuten wurde festgehalten, wer sich versichern durfte, wie die Finanzierung erfolgte und welche Leistungen gewährt wurden. Zweck der Vereine war, die Mitglieder im Fall einer Krankheit zu unterstützen. Während sich bei der „Kranken-Unterstützungs-Kasse für die Cigarrenarbeiter in Dillenburg“ alle Zigarrenarbeiter versichern konnten, die sich von dieser Arbeit „ernähren“ konnten, ließ der „Kranken-Verein“ des Burger-Eisenwerks auch Einwohner von Burg zu, selbst wenn sie nicht im Eisenwerk tätig waren. Bei beiden Vereinen war die Mitgliedschaft an den „guten Ruf“ der Versicherten gebunden. Ein „unordentliches Leben“ konnte zum Verlust der Ansprüche führen. Während für die Dillenburger Zigarrenarbeiter die Mitgliedschaft freiwillig war, waren die Meister und Arbeiter des Burger Eisenwerks verpflichtet, sich im Krankenverein zu versichern.
(StF)

Bezugsrahmen

Nachweise

Weiterführende Informationen

  • [Statuten der Krankenunterstützungskasse für die Zigarrenarbeiter in Dillenburg von 1870; Statuten des Krankenvereins für das Burger-Eisenwerk von 1878]

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Krankenversicherungsvereine, 1870-1878“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/7482_krankenversicherungsvereine> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/7482