Werkswohnungen der Farbwerke Höchst

 

Ereignis

Was geschah

Aufgrund der Wohnungsknappheit, die vor allem in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in den Städten herrschte, investierten Unternehmen vermehrt in den Bau von Werkswohnungen. Die 1863 gegründete „Aktiengesellschaft Farbwerke vorm. Meister, Lucius & Brüning“ in Höchst begann schon in den 1870er Jahren mit dem Bau von Wohnungen für die Belegschaft. Die Entwürfe für die Gebäude stammten von dem Architekten Heinrich Kutt. Hauptsächlich entstanden Ein- und Zweifamilienhäuser mit Gärten, die auch für den Anbau von Obst und Gemüse genutzt werden konnten. Die Arbeiter konnten somit günstigen und modernen Wohnraum erhalten, der zudem einen relativ kurzen Arbeitsweg garantierte. Von Nachteil war, dass mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses auch das Recht erlosch, die Wohnungen oder Häuser weiterhin zu nutzen. Wer 20 Jahre lang im Unternehmen tätig war, erhielt die Möglichkeit, auf Lebenszeit eine mietfreie Wohnung im Arbeiterheim zu erhalten. Dieses lebenslange Wohnrecht galt jedoch nur für die ehemaligen Werksangehörigen. Im Todesfall mussten die Hinterbliebenen ausziehen. Zu den Siedlungen gehörten auch Kinderspielplätze und Badehäuser. Neben den Wohnungen entstanden Gemeinschaftsunterkünfte, sogenannte „Logierhäuser“, für unverheiratete Arbeiter und diejenigen, die weiter entfernt wohnten. Die Miete für die Unterkunft wurde direkt vom Lohn einbehalten.
(StF)

Bezugsrahmen

Nachweise

Weiterführende Informationen

  • [Beschreibung der Wohnverhältnisse der Beschäftigten der Farbwerke Höchst durch Wilhelm Grandhomme, Betriebsarzt der Farbwerke; Grundriss der Arbeiterwohnhäuser der Farbwerke Höchst; Hausordnung des Arbeiterheims der Farbwerke Höchst; Grundriss des Arbeiterheims der Farbwerke Höchst; Die Schlafsäle für Arbeiter der Farbwerke Höchst; Das Arbeiter-Logirhaus der Farbwerke Höchst; Hausordnung der Schlafsäle der Farbwerke Höchst]

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

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