Kommentar zur Pressefreiheit im Kurfürstentum Hessen

 

Ereignis

Was geschah

Der Kasseler Journalist Salomon Hahndorf (1801–1890) veröffentlicht am 10. März 1848 einen Kommentar anlässlich der Einführung der Pressefreiheit im Kurfürstentum Hessen, der als Flugblatt veröffentlicht wird. Unter dem Titel „Todes- und Geburtsanzeige“ schreibt er einen satirischen Nachruf auf die Zensur. Die „Verblichene“ habe die „Posaune der Freiheit“ nicht ertragen. Die Pressefreiheit sei schon lange ein Anrecht gewesen, denn in der kurhessischen Verfassung von 1831 sei bereits die Freiheit der Presse und des Buchhandels festgeschrieben worden. Die Schrift diente auch dazu, eine neue, von Hahndorf herausgegebene Zeitung zu bewerben. „Die Freie Presse. Zeitschrift für Unterhaltung, Staats- und Volksleben“ erschien 1848 in insgesamt 47 Ausgaben.
(StF)

Bezugsrahmen

Nachweise

Weiterführende Informationen

  • [Kommentar von Salomon Hahndorf zur Pressefreiheit, veröffentlicht als Flugblatt am 10. März 1848]

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Kommentar zur Pressefreiheit im Kurfürstentum Hessen, 10. März 1848“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/7331_kommentar-zur-pressefreiheit-im-kurfuerstentum-hessen> (aufgerufen am 25.11.2025)

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