Eingliederung von Radio Frankfurt in die Reichsrundfunkanstalt

 

Ereignis

Was geschah

Mit Wirkung zum 1. April 1934 wird der 1923 gegründete und seit 1924 Programme ausstrahlende Radiosender Frankfurt der Südwestdeutschen Rundfunk G.m.b.H. in der Eschersheimer Landstraße in Frankfurt am Main (Bezeichnung bis Ende 1932 Südwestdeutsche Rundfunkdienst A.G., kurz: SÜWRAG) in die Reichs-Rundfunk-Gesellschaft (RRG, umgangssprachlich auch: „Reichsrundfunkanstalt“) eingegliedert. Damit verwandelt sich die Betreibergesellschaft des Radio Frankfurt unter dem Namen „Reichssender Frankfurt“ in eine Filiale der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft mbH. Die bisherige Südwestdeutsche Rundfunk G.m.b.H. wird liquidiert.

Bereits seit 1925 halbstaatlich

Wie bei allen übrigen Radiosendern in Deutschland, die sich bis dahin anteilig noch in privater Hand befanden, wurde die Verstaatlichung des Südwestdeutschen Rundfunkdienstes und des Frankfurter Radios bereits 1932 mit der zweiten Rundfunkreform eingeleitet und nach der Machtübernahme durch die nationalsozialistische Regierung 1933 vollendet. Die Südwestdeutsche Rundfunkdienst A.G. war seit 1925 gemeinsam mit acht weiteren deutschen Rundfunkgesellschaften in der „Reichs-Rundfunk-Gesellschaft mbH“ (RRG) zusammengeschlossen. Dies hatte zur Folge, dass die Südwestdeutsche Rundfunkdienst A.G. schon seit 1925 teilweise in staatlichem Besitz, jedoch nicht vollständig unter staatlicher Kontrolle stand. Das Übergewicht der Länder bei der Kontrolle des Rundfunks veranlasste 1932 Reichskanzler Franz von Papen (1879–1969) nach der Entmachtung der gewählten preußischen Minderheitsregierung („Preußenschlag“), eine weitreichende Rundfunkreform durchzusetzen. Dabei wurden neue Programmrichtlinien in Kraft gesetzt und die regionalen Sendegesellschaften in gemeinnützige Gesellschaften umgewandelt. 1933 mussten die in der RRG zusammengeschlossenen Gesellschaften ihre Anteile an der Dachorganisation an das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda abgeben.
(KU)

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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Eingliederung von Radio Frankfurt in die Reichsrundfunkanstalt, 1. April 1934“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/731_eingliederung-von-radio-frankfurt-in-die-reichsrundfunkanstalt> (aufgerufen am 26.11.2025)

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