Gleichstellung der Juden im Königreich Westphalen
Ereignis
Was geschah
Mit der Gründung des Königreichs Westphalens im Jahr 1807 waren weitreichende Veränderungen nach französischem Vorbild verbunden. Dazu gehörte auch die Gleichberechtigung aller Untertanen, die in der Verfassung vom 15. November 1807 verkündet wurde. Damit war erstmals in einem deutschen Staat die jüdische Bevölkerung der christlichen gleichgestellt, die bisherigen Einschränkungen und Auflagen fielen weg. Mit einer Verordnung vom 27. Januar 1808 legte König Jérôme (1784-1860) gesetzlich fest, dass diejenigen, die „der Mosaischen Religion zugethan sind, […] dieselben Rechte und Freiheiten“ wie die übrigen Untertanen genießen sollten.
Die Freiheiten hatten nicht lange Bestand. Mit der Niederlage Napoleons und der Wiedereinrichtung des Kurfürstentums Hessen im Jahr 1813 wurden die Reformen wieder zurückgenommen.
(StF)
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Gleichstellung der Juden im Königreich Westphalen, 15. November 1807“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/7271_gleichstellung-der-juden-im-koenigreich-westphalen_gleichstellung-der-juden-im-koenigreich-westphalen> (aufgerufen am 25.11.2025)
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