Deutsche Familiennamen für die jüdische Bevölkerung
Ereignis
Was geschah
Seit dem Ende des 18. Jahrhunderts entstanden in den deutschen Staaten zunehmend Regelungen, die Juden die Annahme eines deutschen Familiennamens vorschreiben, der an die Nachkommen weitergegeben werden musste. Die Großherzoglich Hessische Verordnung vom 15. Dezember 1808 nannte die bisher fehlenden Nachnamen als „daß größte Hinderniß richtiger Verzeichnisse“. Deutsche Namen waren zudem ein Schritt, die Sonderstellung der jüdischen Bevölkerung ein Stück weit aufzuheben.
Die Namen konnten willkürlich gewählt werden, wobei bestimmte Namen nur als Vornamen verwendet werden durften. Bei dem Abschluss von Geschäften oder für die Eintragung in Personenstandsregister sollten zukünftig ausschließlich die neuen Namen verwendet werden. In den Städten mit größeren jüdischen Gemeinden wurden oftmals bereits Familiennamen verwendet, die beibehalten werden durften, wenn sie den neuen Reglungen entsprachen. Häufig waren das Namen, die auf die Herkunft der Familie hinwiesen.
(StF)
Bezugsrahmen
Nachweise
Weiterführende Informationen
- Verordnung über die Einführung deutscher Familiennamen, Großherzoglich frankfurtisches Regierungsblatt, Bd. 1, Frankfurt am Main 1810, S. 561-564
Kalender
Siehe auch
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Personen
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Deutsche Familiennamen für die jüdische Bevölkerung, 26. September 1811“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/7254_deutsche-familiennamen-fuer-die-juedische-bevoelkerung_deutsche-familiennamen-fuer-die-juedische-bevoelkerung> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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