Boykott jüdischer Geschäfte, Anwälte und Ärzte
Ereignis
Was geschah
Trotz ausländischer Proteste beginnt überall im Reich um 10 Uhr der von der NSDAP, vor allem von der SA organisierte Boykott gegen jüdische Geschäfte, Anwälte und Ärzte. Propagandaminister Joseph Goebbels (1897–1945) kündigt vor der Presse an, dass dieser Boykott am Abend bis zum 5. April 10 Uhr ausgesetzt werde. Der preußische Justizminister legt allen jüdischen Richtern das Einreichen eines Urlaubsgesuchs nahe, alle jüdischen Staatsanwälte und Strafvollzugsbeamten werden von ihm beurlaubt. Die Tätigkeit jüdischer Rechtsanwälte wird beschränkt. Im Schulbereich und im Bereich der Ärzte treten entsprechende Anweisungen in Kraft. Das rituelle Schächten der Schlachttiere nach jüdischem Brauch wird im ganzen Reich ab sofort untersagt.
(OV)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Boykott jüdischer Geschäfte, Anwälte und Ärzte, 1. April 1933“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/717_boykott-juedischer-geschaefte-anwaelte-und-aerzte_boykott-juedischer-geschaefte-anwaelte-und-aerzte> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/717_boykott-juedischer-geschaefte-anwaelte-und-aerzte