Verbot der uniformierten Aufmärsche in Hessen
Ereignis
Was geschah
Der hessische Innenminister Wilhelm Leuschner (1890–1944; SPD) verbietet alle uniformierten Aufmärsche von NS- und KP-Organisationen. Ein Uniformverbot hatte in Preußen bereits seit dem 11. Juni existiert. Am 19. Juni 1930 hatte sich Leuschner noch gegen eine Umsetzung in Hessen ausgesprochen, denn dies würde „den Nationalsozialisten eine Bedeutung beimessen, die ihnen gegenwärtig in Hessen nicht beigemessen werden kann“1, und würde eher gegenteilige Folgen haben.
Aufgrund mangelnder Konsequenz erweist sich das Verbot denn auch als wenig wirksam gegen die hessischen Nationalsozialisten. Eine Fotografie zeigt einen Aufmarsch der Marburger SA im Juli 1930 in weißen Hemden mit dem Schriftzug „Nun erst recht!“.
(JH)
Bezugsrahmen
Nachweise
Fußnoten
- HV Nr. 141, 20.6.1930, zitiert nach Schön, Die Entstehung des Nationalsozialismus in Hessen, S. 173 ↑
Literatur
- Schön, Die Entstehung des Nationalsozialismus in Hessen, Meisenheim am Glan 1972, S. 173
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Verbot der uniformierten Aufmärsche in Hessen, 15. August 1930“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/676_verbot-der-uniformierten-aufmaersche-in-hessen_verbot-der-uniformierten-aufmaersche-in-hessen> (aufgerufen am 25.11.2025)
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