Verbot der uniformierten Aufmärsche in Hessen

 
Bezugsort(e)
Volksstaat Hessen
Themenbereich
Politik

Ereignis

Was geschah

Der hessische Innenminister Wilhelm Leuschner (1890–1944; SPD) verbietet alle uniformierten Aufmärsche von NS- und KP-Organisationen. Ein Uniformverbot hatte in Preußen bereits seit dem 11. Juni existiert. Am 19. Juni 1930 hatte sich Leuschner noch gegen eine Umsetzung in Hessen ausgesprochen, denn dies würde „den Nationalsozialisten eine Bedeutung beimessen, die ihnen gegenwärtig in Hessen nicht beigemessen werden kann“1, und würde eher gegenteilige Folgen haben. Aufgrund mangelnder Konsequenz erweist sich das Verbot denn auch als wenig wirksam gegen die hessischen Nationalsozialisten. Eine Fotografie zeigt einen Aufmarsch der Marburger SA im Juli 1930 in weißen Hemden mit dem Schriftzug „Nun erst recht!“.
(JH)

Bezugsrahmen

Nachweise

Fußnoten

  1. HV Nr. 141, 20.6.1930, zitiert nach Schön, Die Entstehung des Nationalsozialismus in Hessen, S. 173

Literatur

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Siehe auch

Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Verbot der uniformierten Aufmärsche in Hessen, 15. August 1930“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/676_verbot-der-uniformierten-aufmaersche-in-hessen> (aufgerufen am 25.11.2025)

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