Einführung neuer einheitlicher Lehrpläne und Prüfungsordnungen für die höheren Schulen in Preußen

 

Ereignis

Was geschah

Mit mehreren Ministerialerlassen wird der Bereich der Höheren Schulen in Preußen neu geregelt. Die neuen Lehrpläne werden, orientiert an einem Abschlussexamen, inhaltlich verändert und thematisch festgelegt. Weitere Erlasse legen den Schuljahresbeginn auf Ostern, den Zugang der Schüler mit neun bis zehn Jahren und die Organisation durch aufsteigende Jahresklassen von der Sexta bis zur Prima fest.
Die verschiedenen Schulformen wie Bürgerschule, Progymnasium und andere werden vereinheitlicht, 1890 bestehen drei Schultypen, die den Zugang zur Universität ermöglichen: das Gymnasium, das Realgymnasium und die Oberrealschule mit einem jeweils neunjährigen Schulbesuch. Das Abitur wird zur Voraussetzung für ein Studium. Die erworbene Schulqualifikation und der Zugang zu akademischen Berufen und Staatsdienst sind eng miteinander verknüpft.
Mit dem Ausbau der höheren Schulen seit den 1860er Jahren steigen die Aufstiegschancen für die unteren und mittleren Schichten an, da nun der erworbene Schulabschluss, nicht mehr das Herkommen entscheidend ist für den Einstieg in einen qualifizierten Beruf. Um 1880 entwickelt sich eine Diskussion um die „Überproduktion“ von Abiturabgängern und akademisch Gebildeten. Diese verstärkte soziale Mobilität begrenzt die gesellschaftlichen Privilegien des Adels und des höheren Bürgertums. Ende des 19. Jahrhunderts wird die Wahl des Schultyps prägend für die gesellschaftliche Position, die Barriere zwischen Volksschulabschluss und Abitur vertieft.
(RKr)

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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

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