Kulturkampf des preußischen Staates gegen die katholischen Orden und Kongregationen (Klostergesetz)
Ereignis
Was geschah
Das Klostergesetz ist Teil des „Kulturkampfes“ im Deutschen Reich, hat aber nur in den preußischen Gebieten Gültigkeit. Auf der Grundlage des Gesetzes werden alle Orden, bis auf die Krankenpflegeorden, auf preußischem Gebiet geschlossen, die Schwestern und Brüder ausgewiesen. Damit bleiben die Klöster der Vinzentinerinnen, der Dernbacher Schwestern und der Barmherzigen Brüder bestehen, sie verlieren aber ihre Kindergärten und schulischen Einrichtungen. Außerdem dürfen sie keinen Nachwuchs (Novizinnen und Novizen) aufnehmen und ausbilden. Viele Orden verlagern ihre Wirkungsstätte ins benachbarte Ausland, gehen nach England oder in die USA. Die Schwestern betreuen weiterhin Ambulanzen, Pflegeheime und Krankenhäuser. Ab 1882 werden die staatlichen Maßnahmen gelockert. 1887 werden fast alle staatlichen Einschränkungen mit dem Friedensgesetz aufgehoben. Viele Ordensniederlassungen entstehen neu, übernehmen wieder Kindergärten, Krankenhäuser und andere soziale Einrichtungen.
(RKr)
Bezugsrahmen
Indizes
Sachbegriffe
Nachweise
Literatur
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Kulturkampf des preußischen Staates gegen die katholischen Orden und Kongregationen (Klostergesetz), 31. Mai 1875“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6616_kulturkampf-des-preussischen-staates-gegen-die-katholischen-orden-und-kongregationen-klostergesetz> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/6616