Gesetz zur Neugestaltung der Nassauischen Landesbank

 

Ereignis

Was geschah

Der Wiesbadener Regierungspräsident Botho Graf von Eulenburg (1831–1912) schreibt in seinem Bericht an den Kaiser vom 1. April 1870 über das Gesetz zur Neugestaltung der Landesbank, welches am 25. Dezember 1869 verabschiedet wurde. Die Bank könne nun endlich ihre Tätigkeit, welche dringend benötigt würde, wieder aufnehmen. Diese sei abhängig von Beschlüssen der kommunalständischen Vertretung. Daher hoffe man auf die Zusammenkunft des Kommunallandtages1 und auch auf die Überweisung eines Provinzialfonds. Außerdem wünsche man sich eine Organisation der kommunalständischen Verwaltung.
(KF)

Bezugsrahmen

Nachweise

Fußnoten

  1. Der 3. Kommunallandtag des Regierungsbezirks Wiesbaden tagt zwischen dem 13. Juni und dem 16. Juli 1870 und bringt die entsprechenden Beschlüsse auf den Weg. Vgl. Hessische Parlamentarismusgeschichte: 3. Kommunallandtag (eingesehen am 26.1.2022).

Literatur

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Personen

Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Gesetz zur Neugestaltung der Nassauischen Landesbank, 1. April 1870“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6573_gesetz-zur-neugestaltung-der-nassauischen-landesbank> (aufgerufen am 25.11.2025)

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