Gesetzentwurf des preußischen Kultusministers über die Volksschulen und ein Witwenpensionsgesetz

 

Ereignis

Was geschah

Nach der kurhessischen Niederlage von 1866 ist eine Anpassung und Vereinheitlichung des Volksschulsystems in allen preußischen Gebieten notwendig. Dazu legt der preußische Kultusminister Heinrich von Mühler (1813–1874) bereits im Dezember 1867 einen Vorschlag vor, der jedoch abgelehnt wird. Angenommen wird der Teil des Witwenpensionsgesetzes, das eine Reglung für Lehrerwitwen bringt. Die Lehrerschaft wird im preußischen Staat als Teil der Beamtenschaft angesehen, für die der Staat die Versorgungs- und Entlohnungsaufgabe übernimmt.
(RKr)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Gesetzentwurf des preußischen Kultusministers über die Volksschulen und ein Witwenpensionsgesetz, 23. Dezember 1869“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6564_gesetzentwurf-des-preussischen-kultusministers-ueber-die-volksschulen-und-ein-witwenpensionsgesetz> (aufgerufen am 26.11.2025)

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