Inkrafttreten des nassauischen Armenpflegeediktes
Ereignis
Was geschah
Mit dem Edikt im Revolutionsjahr 1848 organisiert das Herzogtum Nassau die Armenpflege neu. Bis zu diesem Zeitpunkt waren die Heimatgemeinden der Menschen für die Armenfürsorge zuständig, die im Krankheitsfall ohne Einkommen waren, wie Dienstboten, Handwerksgesellen, Fabrikarbeiter, Tagelöhner, Gewerbegehilfe, für die sich der Begriff der „labouring poor“ etabliert. Das „Heimatprinzip“ wird nun durch den sogenannten Unterstützungswohnsitz abgelöst. Auf diese Weise werden die Freizügigkeit und Mobilität der Menschen gefördert, die für den Aufbau einer modernen Wirtschaft konstitutiv sind. Für diese Gruppe bieten zunehmend neu entstandene Ordenseinrichtungen Hilfen an, zum Beispiel in Wiesbaden und Frankfurt am Main die Heime für Dienstmädchen vom Lande.
Der Staat Nassau regelt die Finanzierung und die Zuständigkeit der Wohngemeinden. Das Verbot der Bettelei wird bestätigt. Die Armenfürsorge in Nassau hat Vorbildcharakter für ganz Deutschland.
(RKr)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Inkrafttreten des nassauischen Armenpflegeediktes, 18. Dezember 1848“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6375_inkrafttreten-des-nassauischen-armenpflegeediktes> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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