Dotationsverträge der Stadt Frankfurt mit den Kirchen
Ereignis
Was geschah
Die Freie Stadt Frankfurt schließt Verträge mit den christlichen Kirchen ab. Diese „Dotationsverträge“ regeln rechtliche, finanzielle und religiöse Fragen zwischen der Bürgerschaft und der katholischen, wie der lutherischen und reformierten Kirche. Die Stadt übernimmt die Gebäude und den Besitz der Kirchen, muss im Gegenzug die Unterhaltung der Einrichtungen finanzieren.
(RKr)
Bezugsrahmen
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Sachbegriffe
Nachweise
Literatur
Weiterführende Informationen
- Gesetz, betreffend die Auseinandersetzung zwischen Staat und Stadt Frankfurt am Main vom 5./10. März 1869. (Nr. 7344), in: Gesetz-Sammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, Berlin, 5.3.1869, S. 379-392
- Wikipedia:Dotationsvertrag (eingesehen am 10.5.2022)
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Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Dotationsverträge der Stadt Frankfurt mit den Kirchen, 1830“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6217_dotationsvertraege-der-stadt-frankfurt-mit-den-kirchen> (aufgerufen am 06.11.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/6217