Einreichen von Unterschriften durch die Rechte zur Landtagsauflösung

 
Bezugsort(e)
Darmstadt
Themenbereich
Politik

Ereignis

Was geschah

In Darmstadt werden als Ergebnis eines von den Rechtsparteien organisierten Volksbegehrens Einzeichnungslisten mit rund 164.000 Unterschriften für eine vorzeitige Landtagsauflösung eingereicht. Nach der Landtagswahl vom 7. Dezember 1924 gab es trotz klarer Mehrheit für die Fortsetzung der Koalition aus SPD, DDP und Zentrumspartei, die 59,8 % der Stimmen bekam, eine Regierungskrise. Als Finanzminister Konrad Henrich (1864–1928; DDP) zu Jahresbeginn 1925 Steuererhöhungen zur Abdeckung des Haushaltsdefizits ankündigte, erwog das Zentrum eine Mitte-Rechts-Regierung.
Gegen die nach zähen Verhandlungen am 24. März 1925 bestätigte Regierung Ulrich forderten die Rechtsparteien sofortige Neuwahlen. Die Auflösung des Landtages ist nach der Verfassung des Volksstaates Hessen nur durch Volksabstimmung möglich, die das jetzt abgeschlossene Volksbegehren erzwingen soll. Deutsche Volkspartei, Deutschnationale Volkspartei und Landbund bildeten dazu im April 1926 einen „Hessischen Wirtschafts- und Ordnungsblock“. Trotz bewusster oder fahrlässiger Schlamperei bei den Listen – gut 75.000 Eintragungen stammen erkennbar von „fremder bzw. gleicher Hand“ – ist die notwendige Mindeszahl von 42.000 Unterschriften deutlich überschritten. Die knappe Ablehnung des Antrags in der Volksabstimmung vom 5. Dezember 1926 (52 % stimmen gegen die Auflösung des Landtages) ist für die Regierungspresse „ein Sieg der republikanischen Idee“
(OV)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Einreichen von Unterschriften durch die Rechte zur Landtagsauflösung, 21. Juni 1926“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/619_einreichen-von-unterschriften-durch-die-rechte-zur-landtagsaufloesung> (aufgerufen am 25.11.2025)

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