Kurhessen regelt die Versorgung von Waisenkindern
Ereignis
Was geschah
Mit einem Erlass des kurhessischen Innenministeriums werden die Gemeinden verpflichtet, unversorgte Kinder bei fehlender häuslicher Betreuung in sogenannten Bewahranstalten unterzubringen. Falls diese im Ort fehlen, müssen die Kinder in eine Armenanstalt eingewiesen werden. Gegen die steigende Kinderarmut und Verwahrlosung werden von staatlicher Seite keine Maßnahmen ergriffen. Nach Jahren entstehen viele private Initiativen, um die Not der Kinder zu lindern. 1836 wird eine Kleinkinderschule in Hanau, 1837 die erste Kleinkinderschule und Bewahranstalt in Marburg gegründet. Besonders katholische Ordenskongregationen und protestantische Diakonieeinrichtungen engagieren sich in der Kinderbetreuung.
(RKr)
Bezugsrahmen
Indizes
Orte
Sachbegriffe
Nachweise
Literatur
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Kurhessen regelt die Versorgung von Waisenkindern, 2. Juli 1824“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6184_kurhessen-regelt-die-versorgung-von-waisenkindern> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/6184