Konstitutionelle Verfassung für das Großherzogtum Hessen-Darmstadt
Ereignis
Was geschah
In der neu geschaffenen Verfassung für das Großherzogtum Hessen-Darmstadt wird der gesamte Bildungs- und Kulturbereich dem Innenministerium unterstellt. Die Verfassung wird am 22. Dezember 1820 veröffentlicht und gilt als Dokument eines aufgeklärten Absolutismus, dass die volle Souveränität des Fürsten garantiert. Schulische Fragen werden im Einzelnen nicht verfassungsrechtlich geregelt und bleiben daher in der Praxis in den Händen der Kirchen. Allerdings müssen alle Maßnahmen und Einrichtungen der Kirchen durch den Staat genehmigt werden.
(RKr)
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Konstitutionelle Verfassung für das Großherzogtum Hessen-Darmstadt, 17. Dezember 1820“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6151_konstitutionelle-verfassung-fuer-das-grossherzogtum-hessen-darmstadt> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/6151