Hessen-Homburg tritt dem Deutschen Bund bei

 

Ereignis

Was geschah

Nach dem Ende der napoleonischen Herrschaft wurde die 1806 mediatisierte und dem Großherzogtum Hessen-Darmstadt angeschlossene Landgrafschaft Hessen-Homburg wieder ein souveräner Staat. Damit wurde der Einsatz des Fürstenhauses in den Befreiungskriegen (sechs Söhne des Landgrafen dienten im österreichischen/preußischen Heer) honoriert. In der am 9. Juni 1815 unterzeichneten Wiener „Kongressakte“ wurde Landgraf Friedrich V. von Hessen-Homburg (1748–1820) zudem das weit entfernte linksrheinische Oberamt Meisenheim am Glan (Teil des ehemaligen französischen Départements Sarre) zugesprochen, was sich aufgrund der Entfernung in vielerlei Hinsicht als nicht unproblematisch herausstellen sollte. Am 7. Juli 1817 tritt Hessen-Homburg als kleinster Staat nachträglich dem Deutschen Bund bei.
(UH)

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Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Hessen-Homburg tritt dem Deutschen Bund bei, 17. Juli 1817“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6117_hessen-homburg-tritt-dem-deutschen-bund-bei> (aufgerufen am 25.11.2025)

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