Hessen-Homburg tritt dem Deutschen Bund bei
Ereignis
Was geschah
Nach dem Ende der napoleonischen Herrschaft wurde die 1806 mediatisierte und dem Großherzogtum Hessen-Darmstadt angeschlossene Landgrafschaft Hessen-Homburg wieder ein souveräner Staat. Damit wurde der Einsatz des Fürstenhauses in den Befreiungskriegen (sechs Söhne des Landgrafen dienten im österreichischen/preußischen Heer) honoriert. In der am 9. Juni 1815 unterzeichneten Wiener „Kongressakte“ wurde Landgraf Friedrich V. von Hessen-Homburg (1748–1820) zudem das weit entfernte linksrheinische Oberamt Meisenheim am Glan (Teil des ehemaligen französischen Départements Sarre) zugesprochen, was sich aufgrund der Entfernung in vielerlei Hinsicht als nicht unproblematisch herausstellen sollte.
Am 7. Juli 1817 tritt Hessen-Homburg als kleinster Staat nachträglich dem Deutschen Bund bei.
(UH)
Bezugsrahmen
Indizes
Orte
Sachbegriffe
Nachweise
Literatur
Weiterführende Informationen
- Wikipedia: Wiener Kongress (eingesehen am 10.3.2021)
- Wikipedia: Regierung der Landgrafschaft Hessen-Homburg (eingesehen am 17.7.2024)
- Wikipedia: Deutscher Bund (eingesehen am 17.7.2025)
- Wikipedia: Hessen-Homburg
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Hessen-Homburg tritt dem Deutschen Bund bei, 17. Juli 1817“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6117_hessen-homburg-tritt-dem-deutschen-bund-bei_hessen-homburg-tritt-dem-deutschen-bund-bei> (aufgerufen am 25.11.2025)
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