Die Freie Stadt Frankfurt erhält durch die „Konstitutionsergänzungsakte“ eine neue Verfassung
Ereignis
Was geschah
Am 9. Juni 1815 dekretiert der Wiener Kongress in Artikel 46 der Kongressakte, dass die ehemalige Freie Reichsstadt, die seit 1806 dem Fürstentum Aschaffenburg und ab 1810 dem Großherzogtum Frankfurt angehört hatte, nunmehr eine Freie Stadt, ein völkerrechtlich selbstständiger Staat, werden sollte.
Eine Kommission unter der Leitung von Johann Büchner erarbeitete die neue Verfassung der Stadt. Die am 18. Juli 1816 vom Senat und den Bürgern vor dem Römer feierlich bekräftigte „Konstitutionsergänzungsakte“ garantierte ein gewähltes Stadtparlament sowie ein an das Vermögen gebundenes Bürger- und Wahlrecht. Regierung und Verwaltung wurden wieder vom Senat ausgeübt, der sich aus drei Bänken mit je 14 Mitgliedern zusammensetzte.
Diese Verfassung blieb mit verschiedenen Änderungen bis zur Annexion der Freien Stadt Frankfurt durch Preußen 1866 in Kraft.
(UH)
Bezugsrahmen
Indizes
Personen
Sachbegriffe
Nachweise
Literatur
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 210 f.
- Heinrich Friedrich Karl Bender: Die Entstehung der Constitutions-Ergänzungs-Acte der freien Stadt Frankfurt vom Jahre 1816, Frankfurt am Main 1848 Digitalisat
Weiterführende Informationen
Kalender
Siehe auch
Weitere Angebote in LAGIS
Personen
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Die Freie Stadt Frankfurt erhält durch die „Konstitutionsergänzungsakte“ eine neue Verfassung, 18. Oktober 1816“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6115_die-freie-stadt-frankfurt-erhaelt-durch-die-konstitutionsergaenzungsakte-eine-neue-verfassung> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/6115