Die Freie Stadt Frankfurt erhält durch die „Konstitutionsergänzungsakte“ eine neue Verfassung

 
Bezugsort(e)
Frankfurt am Main
Epoche
Vormärz
Themenbereich
Politik · Recht und Verwaltung

Ereignis

Was geschah

Am 9. Juni 1815 dekretiert der Wiener Kongress in Artikel 46 der Kongressakte, dass die ehemalige Freie Reichsstadt, die seit 1806 dem Fürstentum Aschaffenburg und ab 1810 dem Großherzogtum Frankfurt angehört hatte, nunmehr eine Freie Stadt, ein völkerrechtlich selbstständiger Staat, werden sollte. Eine Kommission unter der Leitung von Johann Büchner erarbeitete die neue Verfassung der Stadt. Die am 18. Juli 1816 vom Senat und den Bürgern vor dem Römer feierlich bekräftigte „Konstitutionsergänzungsakte“ garantierte ein gewähltes Stadtparlament sowie ein an das Vermögen gebundenes Bürger- und Wahlrecht. Regierung und Verwaltung wurden wieder vom Senat ausgeübt, der sich aus drei Bänken mit je 14 Mitgliedern zusammensetzte. Diese Verfassung blieb mit verschiedenen Änderungen bis zur Annexion der Freien Stadt Frankfurt durch Preußen 1866 in Kraft.
(UH)

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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

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„Die Freie Stadt Frankfurt erhält durch die „Konstitutionsergänzungsakte“ eine neue Verfassung, 18. Oktober 1816“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6115_die-freie-stadt-frankfurt-erhaelt-durch-die-konstitutionsergaenzungsakte-eine-neue-verfassung> (aufgerufen am 26.11.2025)

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