Annahme des Titels Großherzog von Hessen
Ereignis
Was geschah
Mit dem sogenannten Besitzergreifungspatent für die im Rheinbund-Vertrag vom 12. Juli 1806 neuerworbenen Gebiete, zu denen auch die Odenwald-Grafschaft Erbach und die Stadt Friedberg zählen, wird Landgraf Ludwig X. (1753–1830) als „Großherzog Ludewig I. von Hessen“ souveränder Herr seines beträchtlich vergrößerten Landes.
(StH/LV)
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Nachweise
Literatur
- Franz/Wagner (Bearb.), Darmstädter Kalender. Daten zur Geschichte unserer Stadt, Darmstadt 1994, S. 96
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 199
Weiterführende Informationen
- Wikipedia: Großherzogtum Hessen: Geschichte (eingesehen am 13.8.2023)
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Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Annahme des Titels Großherzog von Hessen, 13. August 1806“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6036_annahme-des-titels-grossherzog-von-hessen> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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