Proklamation von Kurfürst Wilhelm I.
Ereignis
Was geschah
Aufgrund des am 25. Februar 1803 vollzogenen Reichsdeputationshauptschlusses erhält Landgraf Wilhelm IX. (1743–1821) die Kurfürstenwürde für das Gebiet der vormaligen Landgrafschaft Hessen-Kassel zugesprochen, die er am 15. Mai 1803 in einer feierlichen Proklamation in Kassel annimmt.
Die territorialen Gewinne waren trotz eifriger Bemühungen bei den Verhandlungen nur gering geblieben. Dazu zählten vor allem die alten kurmainzischen Ämter Amöneburg, Neustadt, Fritzlar und Naumburg. Die Reichsstadt Gelnhausen, deren Hanauer Pfandschaftsanteil die Landgrafschaft Hessen-Kassel bereits seit 1736 hielt, wurde nun endgültig Hessen eingegliedert.
Mit dem Reichsende 1806 wurde der langersehnte Titel eines Kurfürsten allerdings praktisch wertlos.
Nach der Eroberung durch französische Truppen gehörte das Kurfürstentum seit dem 18. August 1807 zum napoleonischen Königreich Westphalen. Kurfürst Wilhelm I. musste ins Exil gehen und kehrte erst 1813 nach Kassel zurück.
(UH)
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Nachweise
Literatur
- Kassel-Lexikon, Bd. 1, Kassel 2009, S. 360-362
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 196 f.
- Karl E. Demandt, Geschichte des Landes Hessen, Kassel 1972, S. 544-561
- Philipp Losch, Geschichte des Kurfürstentums Hessen 1803-1866 (Online-Ausgabe) Kassel 1922
Weiterführende Informationen
- Wikipedia: Kurfürstentum Hessen (eingesehen am 15.5.2024)
- Wikipedia: Wilhelm I. (Hessen-Kassel) (eingesehen am 15.5.2025)
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Proklamation von Kurfürst Wilhelm I., 15. Mai 1803“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/6018_proklamation-von-kurfuerst-wilhelm-i> (aufgerufen am 26.11.2025)
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