Verabschiedung des Hessischen Naturschutzgesetzes in Darmstadt

 

Ereignis

Was geschah

Nach der bereits auf dem zweiten Deutschen Naturschutztag Anfang August 1927 in Kassel artikulierten Forderung nach einem einheitlichen Naturschutzgesetz, wird das Hessische Naturschutzgesetz am 14. Oktober 1931 im Darmstädter Landtag verabschiedet.1 Insbesondere der Umgang mit als selten oder schonungsbedüftig klassifizierten Tier-und Pflanzenarten ist hierin erstmals geregelt. Die Erhaltung dieser wird aus (natur)geschichtlichen, wissenschaftlichen oder schulischen Gründen in Verbindung mit einem seltenen Vorkommen als notwendig erachtet. Im Umgang mit Naturdenkmälern und deren Standorten werden Verfahrensweisen zum Erhalt einer Landschaft artikuliert, denen eine ästhetische Betrachtung zu Grunde liegt. Daher soll die Landschaft möglichst frei von diesem Anliegen entgegenstehenden baulichen Maßnahmen, die auch das Anbringen von Schildern einschließen, sein. Ferner sind in dem Gesetz mitunter die Nachweispflicht für einen rechtmäßigen Erwerb von Reisig zu Zier- und Schmuckzwecken nebst dessen Verkauf geregelt. Daneben sind die als besonders wirksam hinsichtlich des Fortbestands der betroffenen Tier- und Pflanzenwelt angesehene Ausweisung von Naturschutz- und Schongebieten für freilebende Tiere geregelt. Ein Strafkatalog, der im Falle von Zuwiderhandlung gegen das Gesetz greift, rundet das Hessische Naturschutzgesetz ab.2
(FW)

Bezugsrahmen

Nachweise

Fußnoten

  1. Vgl. Franz, Die Chronik Hessens, S. 355.
  2. Vgl. Drucksache Nr. 910, in: Landtagsamt, Verhandlungen des Landtags des Volksstaates Hessen im Jahre 1927/31.

Literatur

  • Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 355
  • Drucksache Nr. 910, Regierungsvorlage des Naturschutzgesetzes vom 17. Juni 1931, in: Landtagsamt (Hrsg.), Verhandlungen des Landtags des Volksstaates Hessen im Jahre 1927/31. Vierter Landtag, Drucksachen 1-988, Darmstadt 1931

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Verabschiedung des Hessischen Naturschutzgesetzes in Darmstadt, 14. Oktober 1931“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/5215_verabschiedung-des-hessischen-naturschutzgesetzes-in-darmstadt_verabschiedung-des-hessischen-naturschutzgesetzes-in-darmstadt> (aufgerufen am 26.11.2025)

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