Ausweisung des Truppenübungsplatzes Wildflecken als Naturschutzgebiet

 

Ereignis

Was geschah

Im Dezember 1993 wird durch Hessens Minister Jörg Jordan der „Haderwald“ und damit rund ein Viertel des gesamten Truppenübungsplatzareals unter Naturschutz gestellt. Die Umsetzung geht auf Bestrebungen von Naturschützern und Teilen der (hessischen) Bevölkerung zurück, die eine Stilllegung des Truppenübungsplatz Wildflecken und die Nutzung des Areals als Naturschutzgebiet gefordert hatten. Vorreiter dieser Initiative war der Marburger Ökologieprofessor Hermann Remmert, der in einem offenen Brief mitunter in der Zeitschrift „Nationalpark“ zur Thematik Stellung bezogen hat. Remmert präsentierte in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau seine Pläne für die Umnutzung der vorhandenen militärischen Gebäude als Forschungsstation und als (Informations-)Räume für Besucher.1 Eine Nutzung des Gebietes ist aufgrund der militärischen Vorbelastung des Geländes, die auf das Jahr 1938 und die Einrichtung des Schießplatzes im Kontext nationalsozialistischer Kriegsvorbereitungen zurückgeht,2 sowie durch möglicherweise auf dem Gelände vorhandene Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg nur eingeschränkt möglich.3
(FW)

Bezugsrahmen

Nachweise

Fußnoten

  1. Vgl. Börnecke, Zerschossene Wälder, S. 184f.
  2. Vgl. Nowack, Interessen, Kommunikation und politischer Protest, S. 162f.
  3. Vgl. Webpräsenz zum Biosphärenreservat Rhön-Haderwald, Stand: 12.6.2014.

Literatur

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Ausweisung des Truppenübungsplatzes Wildflecken als Naturschutzgebiet, Dezember 1993“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/5210_ausweisung-des-truppenuebungsplatzes-wildflecken-als-naturschutzgebiet> (aufgerufen am 25.11.2025)

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