Verteidigung der Eigenständigkeit des Volksstaats Hessen
Ereignis
Was geschah
Gegen „Separatismus“ und Großhessen-Bewegung verteidigt Ministerpräsident Carl Ulrich (1853–1933; SPD) die Eigenständigkeit des Volksstaats Hessen. Im Landtag erklärt er, der Volksstaat bleibe „als ein in sich geschlossenes, durchaus geordnetes Staatswesen bestehen“.
Er wendet sich damit gegen die gescheiterte „Rheinische Republik“ wie gegen die aus Kassel propagierten „Großhessen“-Pläne, die auch in Oberhessen Anklang finden. Ulrich sagt, der „Hessische Volksbund“, den Architekt Friedrich Stück und Redakteur Bruno Jacob Ende 1918 in Kassel begründet haben, wolle die mit der Reichsverfassung geplante Neuordnung nutzen, um eine Republik Groß-Hessen zu schaffen. Sie greifen zurück auf die schon 1848 erörterten Pläne zur „Wiedervereinigung“ der beiden Hessen samt Nassau, Waldeck und Wetzlar. Der Darmstädter Archivdirektor propagiert stattdessen einen Freistaat „Rheinfranken“ mit der Pfalz und Aschaffenburg.
(OV)
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Literatur
- Eckhart G. Franz (Hrsg.), Die Chronik Hessens, Dortmund 1991, S. 333 f.
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
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„Verteidigung der Eigenständigkeit des Volksstaats Hessen, 8. Juli 1919“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/514_verteidigung-der-eigenstaendigkeit-des-volksstaats-hessen_verteidigung-der-eigenstaendigkeit-des-volksstaats-hessen_verteidigung-der-eigenstaendigkeit-des-volksstaats-hessen_verteidigung-der-eigenstaendigkeit-des-volksstaats-hessen> (aufgerufen am 25.11.2025)
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