Einsetzung eines Verfassungsausschusses im Großherzogtum

 

Ereignis

Was geschah

In Darmstadt tagt die Zweite Kammer des Hessischen Landtags. Sie beschließt unter anderem, die Mandatsdauer der Zweiten Kammer bis zur zweiten Jahreshälfte 1918 zu verlängern. Anträge der Fortschrittlichen Partei und der Sozialdemokratischen Partei, für den Landtag und die Kommunalvertretungen das gleiche, geheime, allgemeine und direkte Wahlrecht einzuführen, werden an einen Verfassungsausschuss überwiesen.
(OV)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Einsetzung eines Verfassungsausschusses im Großherzogtum, 23.-26. Oktober 1917“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/500_einsetzung-eines-verfassungsausschusses-im-grossherzogtum_einsetzung-eines-verfassungsausschusses-im-grossherzogtum> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/500_einsetzung-eines-verfassungsausschusses-im-grossherzogtum