Zweite große Musterung von Wehrpflichtigen in Frankfurt und hessischen Kreiswehrersatzämtern

 

Ereignis

Was geschah

In Frankfurt am Main und den neun anderen hessischen Kreiswehrersatzämtern beginnt die nach 1957 zweite große Musterung von Wehrpflichtigen des Jahrgangs 1937, diesmal der im vierten Quartal dieses Jahres Geborenen. Gegenüber dem Vorjahr, als bei der ersten Musterung seit der Gründung der Bundeswehr in Frankfurt insgesamt 1.176 Wehrpflichtige erfasst wurden, hat sich die Zahl der zur Musterung einbestellten Männer nur geringfügig verringert: bis Ende Februar sollen an fünf Tagen in der Woche zusammen 1.150 Wehrpflichtige auf ihre Tauglichkeit hin überprüft werden. Durchgeführt werden die Eignungsprüfungen im Gebäude des Kreiswehrersatzamtes in der Friedberger Landstraße 325, gegenüber der Friedberger Warte. Hessenweit sind etwa achttausend junge Männer verpflichtet, sich bei den Musterungsausschüssen vorzustellen – auch hier entspricht die Anzahl der Einbestellten ungefähr der des Vorjahres. Die tauglichen Wehrpflichtigen, die nach drei Graden (I bis III) eingestuft werden, machten im vergangenen Jahr etwa 80 % der Gemusterten aus. Außerdem kann der Musterungsarzt einen Wehrpflichtigen noch für beschränkt tauglich, vorübergehend untauglich und dauernd untauglich erklären. Über Zurückstellungen entscheiden die Musterungsausschüsse und (in zweiter Instanz) die Musterungskammern. Anträge von Kriegsdienstverweigerern gehen an die Prüfungsausschüsse und die Prüfungskammern. Bundesweit wurden im Vorjahr insgesamt zehntausend junge Männer zum Wehrdienst eingezogen.
(KU)

Bezugsrahmen

Nachweise

Literatur

  • Frankfurter Allgemeine Zeitung, 7.1.1958, S. 6: Soldatennachwuchs des Jahrgangs 1937: Heute beginnt in Frankfurt die Musterung von 1200 Wehrpflichtigen

Weiterführende Informationen

  • HeBIS Presse- u. Informationsamt d. Bundesregierung (hrsg. Körperschaft): Warum brauchen wir die Wehrpflicht? Eine Denkschrift der Bundesregierung, Bonn 1956

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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

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