Zustimmung des Frankfurter Magistrats zur Stiftung eines Goethe-Preises

 

Ereignis

Was geschah

Die Verwaltungsspitze der Stadt Frankfurt am Main stimmt einem zwei Tage zuvor, am 26. Juni, im Auftrag des Amtes für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung eingereichten Antrag zu, der die Stiftung eines von der Stadt verliehenen Goethe-Preises fordert. Damit kommt es zur Verwirklichung eines bereits lange beabsichtigten Vorhabens, dass sich allerdings weniger als akutes Engagement für in wirtschaftliche Not geratene Schriftsteller versteht, sondern vielmehr handfest (und möglichst auch über die Grenzen Deutschlands hinaus) für die „Vaterstadt“ Goethes Frankfurt am Main Werbung machen soll. Dem Magistratsbeschluss folgen in den darauffolgenden Wochen und Monaten bereits erste konkrete Überlegungen zur Formulierung einer angemessenen Satzung. Die an den Stiftungsvorbereitungen beteiligten Institutionen – das Amt für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung – einigen sich ein Jahr später auf eine offizielle Ordnung zur Verleihung des Goethepreises, die am 14. Juni 1927 durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung bzw. am 20. Juni 1927 durch die entsprechende Bestätigung des Magistrats verabschiedet wird.
(KU)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Zustimmung des Frankfurter Magistrats zur Stiftung eines Goethe-Preises, 28. Juni 1926“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4769_zustimmung-des-frankfurter-magistrats-zur-stiftung-eines-goethe-preises> (aufgerufen am 26.11.2025)

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