IG Metall beschließt Durchführung einer Urabstimmung in der hessischen Metallindustrie

 

Ereignis

Was geschah

Die Industriegewerkschaft Metall fasst den Beschluss, die Beschäftigten in der hessischen Metallindustrie zu einer Urabstimmung aufzufordern. Gegenstand der Urabstimmung ist die Frage, ob sich die hessischen Metall-Beschäftigten dazu entschließen, der Gewerkschaft den Auftrag zu erteilen „die notwendigen Massnahmen zur Durchsetzung unserer Forderungen [Erhöhung des Arbeiterlohns um zwölf Pfennig je Arbeitsstunde und entsprechende Anhebung der Angestelltengehälter] einzuleiten und durchzuführen. Dazu gehört auch die Verkündigung des Streiks und dessen Durchführung.“1 Gleichzeitig streiken bereits etwa 4.000 Arbeiter im hessischen Heizungs- und Installationsgewerbe um die Erhöhung des Ecklohnes um zwölf Pfennig durchzusetzen.
(KU)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„IG Metall beschließt Durchführung einer Urabstimmung in der hessischen Metallindustrie, 13. August 1951“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4702_ig-metall-beschliesst-durchfuehrung-einer-urabstimmung-in-der-hessischen-metallindustrie> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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