Im Deutschen Reich wird die allgemeine Mobilmachung angeordnet

 
Bezugsort(e)
Frankfurt am Main
Epoche
Kaiserreich
Themenbereich
Militär und Krieg

Ereignis

Was geschah

Durch öffentliche Bekanntmachung oder durch Aushänge an öffentlichen Plätzen wird die allgemeine Mobilmachung angeordnet. In Frankfurt am Main macht der Magistrat bekannt: Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass die Mobilmachung befohlen, und dass der 2. August erster Mobilmachungstag ist.
Frankfurt a.M., 1. August 1914. Der Magistrat.
Viele Zeitungen berichten auf Sonderausgaben oder auf Extra-Blättern von den aktuellen Ereignissen.
(OV)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Im Deutschen Reich wird die allgemeine Mobilmachung angeordnet, 1. August 1914“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/456_im-deutschen-reich-wird-die-allgemeine-mobilmachung-angeordnet> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/456