Im Deutschen Reich wird die allgemeine Mobilmachung angeordnet

Redakteure der Frankfurter Zeitung werfen Extrablätter zur Mobilmachung in die Menge, 1. August 1914
Ereignis
Was geschah
Durch öffentliche Bekanntmachung oder durch Aushänge an öffentlichen Plätzen wird die allgemeine Mobilmachung angeordnet. In Frankfurt am Main macht der Magistrat bekannt:
Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht, dass die Mobilmachung befohlen, und dass der 2. August erster Mobilmachungstag ist.
Frankfurt a.M., 1. August 1914. Der Magistrat.
Viele Zeitungen berichten auf Sonderausgaben oder auf Extra-Blättern von den aktuellen Ereignissen.
(OV)
Bezugsrahmen
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Sachbegriffe
Nachweise
Literatur
- Waldemar Kramer (Hrsg.), Frankfurt-Chronik, 3. Aufl., Frankfurt am Main 1987, S. 393
Weiterführende Informationen
- Abb. Frankfurt-Chronik, S. 393
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Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Im Deutschen Reich wird die allgemeine Mobilmachung angeordnet, 1. August 1914“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/456_im-deutschen-reich-wird-die-allgemeine-mobilmachung-angeordnet> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/456