Gesetz zum Zusammenschluss der Gemeinden Heuchelheim und Kinzenbach

 
Bezugsort(e)
Kinzenbach · Heuchelheim
Themenbereich
Recht und Verwaltung

Ereignis

Was geschah

Der Hessische Landtag verabschiedet ein Gesetz zum Zusammenschluss der Gemeinden Heuchelheim und Kinzenbach. § 1 des Gesetzes bestimmt, dass die Gemeinde Kinzenbach zum 1. April 1967 aus dem Landkreis Wetzlar (Regierungsbezirk Wiesbaden) ausgegliedert und dem Landkreis Gießen (Regierungsbezirk Darmstadt) eingegliedert wird. Nach § 2 wird Kinzenbach ebenfalls zum 1. April mit der bisherigen Gemeinde Heuchelheim zur neuen Gemeinde „Heuchelheim“ zusammengeschlossen.
(OV)

Bezugsrahmen

Kalender

Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Gesetz zum Zusammenschluss der Gemeinden Heuchelheim und Kinzenbach, 18. März 1967“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4541_gesetz-zum-zusammenschluss-der-gemeinden-heuchelheim-und-kinzenbach> (aufgerufen am 15.03.2026)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/4541