Landtag beschließt Eingemeindung gemeindefreier Grundstücke im Regierungsbezirk Darmstadt
Ereignis
Was geschah
Der Hessische Landtag verabschiedet das „Gesetz über die Eingemeindung gemeindefreier Grundstücke im Regierungsbezirk Darmstadt“. Das Gesetz betrifft bisher gemeindefreie Grundstücke und Gemarkungsteile in den Landkreisen Alsfeld, Büdingen, Erbach, Gießen, Lauterbach, Offenbach und Dieburg.
(OV)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I, 1966, Nr. 20 vom 11. Juli 1966, S. 177-181
Weiterführende Informationen
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Landtag beschließt Eingemeindung gemeindefreier Grundstücke im Regierungsbezirk Darmstadt, 29. Juni 1966“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4537_landtag-beschliesst-eingemeindung-gemeindefreier-grundstuecke-im-regierungsbezirk-darmstadt> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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