Hessen zahlt Weihnachtsgeld vorbehaltlich des bundesverfassungsgerichtlichen Urteils
Ereignis
Was geschah
Das Kabinett beschließt, Beamten sowie Arbeitern und Angestellten des Landes Weihnachtsgeld zu zahlen. Die Zahlung finden vorbehaltlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts statt, das im Januar über die gesetzlich Höhe derartiger Zahlungen entscheiden wird. In Hessen erhalten Verheiratete 50 DM, Ledige 30 DM sowie für jedes unterhaltsberechtigte Kind 15 DM.
(MB)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16.12.1953, S. 3
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Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Hessen zahlt Weihnachtsgeld vorbehaltlich des bundesverfassungsgerichtlichen Urteils, 15. Dezember 1953“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4422_hessen-zahlt-weihnachtsgeld-vorbehaltlich-des-bundesverfassungsgerichtlichen-urteils_hessen-zahlt-weihnachtsgeld-vorbehaltlich-des-bundesverfassungsgerichtlichen-urteils> (aufgerufen am 26.11.2025)
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