Innenminister Zinnkann will Wahlbewusstsein der Bürger stärken

 

Ereignis

Was geschah

Von Innenminister Heinrich Zinnkann (1885–1973) wird gefordert, dass am Tag der Bundestagswahl nur Veranstaltungen abgehalten werden, die sich nicht verschieben lassen. Allerdings sollten diese dann in den Nachmittag verlegt werden. Besonders Veranstaltungen, die die Bürger von der Wahl ablenken oder abhalten, sollen am Wahltag nicht stattfinden. Sonderfahrten der Bundesbahn und der Bundespost entfallen ebenso.
(MB)

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Siehe auch

Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Innenminister Zinnkann will Wahlbewusstsein der Bürger stärken, 18. August 1953“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4343_innenminister-zinnkann-will-wahlbewusstsein-der-buerger-staerken> (aufgerufen am 26.11.2025)

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