Landtag stimmt dem Staatsvertrag zur Errichtung des ZDF zu
Ereignis
Was geschah
Der Hessische Landtag stimmt dem zwischen den Bundesländern geschlossenen Staatsvertrag über die Errichtung der Anstalt des öffentlichen Rechts „Zweites Deutsches Fernsehen“ vom 6. Juni 1961 und weiteren damit in Zusammenhang stehenden Vereinbarungen zu. Zu diesen Zusatzvereinbarungen gehört unter anderem ein Abkommen über den Finanzausgleich zwischen den Rundfunkanstalten.
(OV)
Bezugsrahmen
Indizes
Nachweise
Literatur
- Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen 1961 Nr. 33 vom 22.12.1961
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Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Landtag stimmt dem Staatsvertrag zur Errichtung des ZDF zu, 13. Dezember 1961“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4291_landtag-stimmt-dem-staatsvertrag-zur-errichtung-des-zdf-zu> (aufgerufen am 25.11.2025)
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