Verabschiedung des Hessischen Schulverwaltungsgesetzes
Ereignis
Was geschah
Der Hessische Landtag beschließt ein umfangreiches Gesetz über die Unterhaltung und Verwaltung der öffentlichen Schulen und die Schulaufsicht (Schulverwaltungsgesetz).
Das Gesetz regelt im Einzelnen:
- Erster Teil: Allgemeines
- Zweiter Teil: Unterhaltung der öffentlichen Schulen (Schulträger, Personalkosten, Sachkosten, Gastschulbeiträge mit Schulgeld)
- Dritter Teil: Verwaltung der öffentlichen Schulen (Allgemeine Rechtsverhältnisse der Schulen, Lehrerkonferenz und Schulleitung, Schülermitverwaltung, Kommunale Schulverwaltung)
- Vierter Teil: Rechtsverhältnisse der Lehrer
- Fünfter Teil: Staatliche Schulaufsicht (Allgemeine Bestimmungen, Schulaufsichtsbehörden)
- Sechster Teil: Übergangs- und Schlußvorschriften
(OV)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen 1961 Nr. 17 vom 30. Juni 1961, S. 87-98
Weiterführende Informationen
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Verabschiedung des Hessischen Schulverwaltungsgesetzes, 28. Juni 1961“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4287_verabschiedung-des-hessischen-schulverwaltungsgesetzes_verabschiedung-des-hessischen-schulverwaltungsgesetzes_verabschiedung-des-hessischen-schulverwaltungsgesetzes> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/4287_verabschiedung-des-hessischen-schulverwaltungsgesetzes_verabschiedung-des-hessischen-schulverwaltungsgesetzes