Weitere Präzisierung zum Verkehr zwischen den Besatzungszonen

 
Bezugsort(e)
Hessen
Themenbereich
Energie und Verkehr

Ereignis

Was geschah

Durch die Direktive Nr. 49 wird der private Reiseverkehr zwischen den westlichen Besatzungszonen und der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) weiter eingegrenzt. Reisende müssen nun sogenannte Interzonenpässe bei der jeweiligen Besatzungsbehörde beantragen, um zwischen den einzelnen Zonen zu reisen, Geschäfte abzuwickeln oder Familienmitglieder besuchen zu können. Diese Pässe sind für 30 Tage gültig. „Dringende familiäre wie geschäftliche Angelegenheiten“1 sind aber Voraussetzung, um einen solchen Pass zu erhalten. Besonders die Behörden in der Sowjetischen Besatzungszone sind bei der Genehmigung sehr streng. Oftmals bleibt für die Bewohner Thüringens (später Bezirk Erfurt) nur der illegale Weg, um über die Demarkationslinie, die auch die Grüne Grenze (aufgrund der landschaftlichen Gegebenheiten des Thüringer Waldes und der Rhön) genannt wird, nach Hessen zu gelangen. Die einzig legale Lösung, die SBZ und spätere DDR zu verlassen, ist der Wege über die Sektorengrenze in Berlin, die noch bis zum 13. August 1961 offen blieb.
(MW)

Bezugsrahmen

Nachweise

Fußnoten

  1. Ritter/Lapp, Die Grenze, S. 14

Literatur

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Abbildungen: siehe Angaben beim jeweiligen Digitalisat

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Weitere Präzisierung zum Verkehr zwischen den Besatzungszonen, 23. April 1947“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4185_weitere-praezisierung-zum-verkehr-zwischen-den-besatzungszonen> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/4185