Fast 200 Lehrerstellen in Hessen nur kommissarisch besetzt
Ereignis
Was geschah
Das hessische Kultusministerium nimmt Stellung zur Angabe der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, dass in Hessen zur Zeit fast 200 Direktoren- und Hauptlehrerstellen nur kommissarisch besetzt seien. Das Ministerium bejaht diese Angaben und verweist auf die Gesetzesbestimmungen zu Artikel 131 des Grundgesetzes, wonach Stellen im öffentlichen Dienst mit 20 Prozent der unter dieses Gesetz fallenden Personen besetzt seien müssen. Solange dieser Prozentsatz nicht erfüllt ist, können verbietet die Bundesausgleichsstelle Beförderungen. Daher könne auch den rund 600 Beförderungsanträge durch das Landespersonalamt zur Zeit nicht entsprochen werden.
(MB)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13.8.1952, S. 3
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Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Fast 200 Lehrerstellen in Hessen nur kommissarisch besetzt, 12. August 1952“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4104_fast-200-lehrerstellen-in-hessen-nur-kommissarisch-besetzt_fast-200-lehrerstellen-in-hessen-nur-kommissarisch-besetzt_fast-200-lehrerstellen-in-hessen-nur-kommissarisch-besetzt> (aufgerufen am 26.11.2025)
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