Gründung der Hessischen Berg- und Hüttenwerke AG in Wetzlar

 
Bezugsort(e)
Wetzlar

Ereignis

Was geschah

In Wetzlar wird die Hessische Berg- und Hüttenwerke AG gegründet. Die AG war mit der aufgrund des alliierten Gesetzes Nr. 27 erforderlichen Zustimmung der Combined Steel Group und der Stahltreuhändervereinigung erfolgt. Die Hessische Landesregierung stimmte der Gründung ebenfalls zu. Bis zum endgültigen Urteil des Hessischen Staatsgerichtshof über alle Fragen, die im Zusammenhang mit Artikel 41 der Hessischen Verfassung stehen, soll die AG als Zwischenlösung für die Fragen um die Buderusschen Eisenwerke dienen. Das Startkapital liegt bei 100.000 DM und kann erhöht werden, durch Übernahme der Aktiven und Passiven der Eisenwerke. Diese Übernahme soll in separaten Verträgen geklärt werden. Ministerialdirektor Friedrich Wilhelm Reuß aus dem hessischen Wirtschaftsministerium wird zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt.
(MB)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

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https://lagis.hessen.de/resolve/de/edbx/4075_gruendung-der-hessischen-berg-und-huettenwerke-ag-in-wetzlar_gruendung-der-hessischen-berg-und-huettenwerke-ag-in-wetzlar