Gründung der Hessischen Berg- und Hüttenwerke AG in Wetzlar
Ereignis
Was geschah
In Wetzlar wird die Hessische Berg- und Hüttenwerke AG gegründet. Die AG war mit der aufgrund des alliierten Gesetzes Nr. 27 erforderlichen Zustimmung der Combined Steel Group und der Stahltreuhändervereinigung erfolgt. Die Hessische Landesregierung stimmte der Gründung ebenfalls zu. Bis zum endgültigen Urteil des Hessischen Staatsgerichtshof über alle Fragen, die im Zusammenhang mit Artikel 41 der Hessischen Verfassung stehen, soll die AG als Zwischenlösung für die Fragen um die Buderusschen Eisenwerke dienen. Das Startkapital liegt bei 100.000 DM und kann erhöht werden, durch Übernahme der Aktiven und Passiven der Eisenwerke. Diese Übernahme soll in separaten Verträgen geklärt werden. Ministerialdirektor Friedrich Wilhelm Reuß aus dem hessischen Wirtschaftsministerium wird zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt.
(MB)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 5.6.1952, S. 8
Kalender
Nachnutzung
Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Gründung der Hessischen Berg- und Hüttenwerke AG in Wetzlar, 4. Juni 1952“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4075_gruendung-der-hessischen-berg-und-huettenwerke-ag-in-wetzlar_gruendung-der-hessischen-berg-und-huettenwerke-ag-in-wetzlar_gruendung-der-hessischen-berg-und-huettenwerke-ag-in-wetzlar> (aufgerufen am 26.11.2025)
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