Hessische Regierung bestimmt weiteres Vorgehen des Landes im Bundesrat
Ereignis
Was geschah
Die hessische Regierung legt das weitere Vorgehen des Landes im Bundesrat fest. Hessen wird dort die Verordnung zu Änderung des Kohlepreises ablehnen, da die Anhebung des Kohlepreises nach Meinung der Landesregierung zu einer erneuten Teuerungswelle führen werde. Ebenso wird Hessen dem Gesetz zur Erhöhung des Bundesanteils an der Einkommen-und Körperschaftsteuer auf 40 Prozent nicht zustimmen. Der Prozentsatz von 27 soll auch für das Jahr 1952 gelten. Dafür will Hessen im Bundesrat werben.
(MB)
Bezugsrahmen
Nachweise
Literatur
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 7.5.1952, S. 4
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Rechtehinweise
Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Hessische Regierung bestimmt weiteres Vorgehen des Landes im Bundesrat, 6. Mai 1952“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4062_hessische-regierung-bestimmt-weiteres-vorgehen-des-landes-im-bundesrat> (aufgerufen am 26.11.2025)
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