Hessische Regierung bestimmt weiteres Vorgehen des Landes im Bundesrat

 
Bezugsort(e)
Wiesbaden
Themenbereich
Politik

Ereignis

Was geschah

Die hessische Regierung legt das weitere Vorgehen des Landes im Bundesrat fest. Hessen wird dort die Verordnung zu Änderung des Kohlepreises ablehnen, da die Anhebung des Kohlepreises nach Meinung der Landesregierung zu einer erneuten Teuerungswelle führen werde. Ebenso wird Hessen dem Gesetz zur Erhöhung des Bundesanteils an der Einkommen-und Körperschaftsteuer auf 40 Prozent nicht zustimmen. Der Prozentsatz von 27 soll auch für das Jahr 1952 gelten. Dafür will Hessen im Bundesrat werben.
(MB)

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Hessische Regierung bestimmt weiteres Vorgehen des Landes im Bundesrat, 6. Mai 1952“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4062_hessische-regierung-bestimmt-weiteres-vorgehen-des-landes-im-bundesrat> (aufgerufen am 26.11.2025)

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