FDP bezieht Stellung gegen die Ausführungsbestimmungen zur Sozialisierung
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Die hessische FDP bezieht in einer Erklärung Stellung gegen die von der sozialdemokratisch geführten Regierung vorgestellten Ausführungsbestimmungen zu Artikel 41 der hessischen Verfassung. Besonders kritisiert die Partei, dass in diesem rasch zusammengestellten Bestimmungen nicht eindeutig festgehalten sei, welche Objekte in Gemeingut übergehen sollen. Diese müsse nach Meinung der FDP gesetzlich festgehalten werden. Zudem ist vom Staatsgerichtshof bislang nicht geurteilt worden, ob Artikel 41 überhaupt aktuelles Recht sei; das von der FDP angestrengte Verfahren hierzu ist noch nicht abgeschlossen. Die Regierung versuche nun, Artikel 41 durch die Bestimmungen diesen Status zu verschaffen. Für die FDP ist Artikel 41 lediglich ein Programmsatz.
(MB)
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Nachweise
Literatur
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16.2.1952, S. 3
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Metadaten: Hessisches Institut für Landesgeschichte, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„FDP bezieht Stellung gegen die Ausführungsbestimmungen zur Sozialisierung, 15. Februar 1952“, in: Hessen im 19. und 20. Jahrhundert <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/hessen-im-19-und-20-jahrhundert/alle-eintraege/4020_fdp-bezieht-stellung-gegen-die-ausfuehrungsbestimmungen-zur-sozialisierung> (aufgerufen am 26.11.2025)
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